
Hiermit lässt sich die Jahresversion V25 aktivieren
Hier einige Neuerungen:
Für die microtech Lohnbuchhaltung erhöhen wir ab dem 12.03.2025 die Mindestversionsprüfung auf die Version 7013. Mit dieser Version stellen wir Ihnen die ab März 2025 geltenden neuen Lohnsteuertabellen sowie die erforderliche Initialmeldung zur Unfallversicherung/Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.
ZUGFerd 2.3 ist endlich integriert.
Gesetzliche Grundlagen und Hintergrund zur E-Rechnungspflicht
Die gesetzlichen Anforderungen an die E-Rechnungspflicht in Deutschland, wie sie im BMF-Schreiben vom 15.10.2024 dargelegt sind, bilden die Basis für unsere Entwicklungen.
Die wesentlichen Punkte aus dem Wachstumschancengesetz lauten:
- Empfang von E-Rechnungen: Ab dem 01.01.2025 sind alle Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Diesen Meilenstein haben wir bereits mit der Einführung des microtech Dokumentenmanagement (DMS) im Dezember 2024 umgesetzt.
- Versand von E-Rechnungen: Die Pflicht, E-Rechnungen zu versenden, tritt erst ab dem 01.01.2027 bzw. 01.01.2028 in Kraft. Bis dahin gelten Übergangsregelungen, die es ermöglichen, weiterhin sogenannte sonstige Rechnungen zu nutzen (vgl. Abschnitt 2.1.2 des BMF-Schreibens).
Wichtig ist: Zum 01.01.2025 sind Unternehmen nicht verpflichtet, E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format 2.3 oder anderen Formaten zu versenden.
Neue Onlinehilfe ist aktiv.