Händler dürfen keine Zahlartgebühren mehr erheben

Der deutsche Bundestag hat am 01.06.2017 das "Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie" beschlossen. Es soll am 13.01.2018 in Kraft treten.

Als Shopbetreiber bieten Sie ihren Kunden in der Regel verschiedene Möglichkeiten zur Bezahlung in ihrem Shop. Von Paypal über Kreditkarten, Sofortüberweisung & Co. gibt es zahlreiche Anbieter, die den kompletten Zahlungsverkehr übernehmen. Das Ganze kostet dich natürlich entsprechende Gebühren pro Transaktion.

Theoretisch könnten Sie diese anfallenden Gebühren auf ihre Kunden übertragen und für die Bezahlung mit dem jeweiligen Verfahren ebenfalls eine Gebühr verlangen. Dem wird nun Einhalt geboten. Voraussichtlich ab Januar 2018 wird es verboten sein Gebühren auf Kreditkarte, Lastschrift und Überweisung zu erheben.

Neue Abmahnwelle?

Damit ist zumindest zu rechnen. Außerdem könnten ihre Kunden die bezahlten Gebühren zurückverlangen.